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   SG Karlsruhe, 13.01.2003 - S 5 KR 2359/02   

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SG Karlsruhe, 13.01.2003 - S 5 KR 2359/02 (https://dejure.org/2003,50942)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.01.2003 - S 5 KR 2359/02 (https://dejure.org/2003,50942)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Januar 2003 - S 5 KR 2359/02 (https://dejure.org/2003,50942)
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  • BSG, 27.11.1984 - 12 RK 70/82

    Grundlohn - Bestimmung - Absetzungen - Änderung - Neue Tatsachen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 13.01.2003 - S 5 KR 2359/02
    Zudem hat das Bundessozialgericht bereits durch Urteil vom 27.11.1984 entschieden, dass die Beitragserhebung aufgrund neuer Tatsachen (z.B. Bilanzen und Steuerbescheide) nicht für die Vergangenheit korrigiert werden könne (BSGE 57, 240).
  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95

    Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 13.01.2003 - S 5 KR 2359/02
    Angesichts dessen kann die Kammer dahingestellt lassen, ob der vom Kläger behauptete Beratungsfehler in tatsächlicher Hinsicht nachgewiesen ist und ob - wie von ihm vorgetragen - der Nachweis niedrigerer Einnahmen im Sinne des § 240 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 SGB V durch eine qualifizierte Steuerschätzung, also in anderer Weise als durch einen Einkommensteuerbescheid, geführt werden könnte (skeptisch zu letzterem BSGE 79, 133, 139).
  • LSG Thüringen, 29.05.2000 - L 6 KR 365/99
    Auszug aus SG Karlsruhe, 13.01.2003 - S 5 KR 2359/02
    Mit dieser durch Gesetz vom 21.12.1992 ( BGB 11 Seite 2266) eingefügten Regelung will der Gesetzgeber klarstellen, dass rückwirkende Beitragskorrekturen nicht möglich sind (Thüringer LSG, Urteil vom 29.05.2000, L 6 KR 365/99; KassKomm - Peters, § 240 SGB V Rn. 34; Hauck-Gerlach, § 240 SGB V Rn. 58 mit Nachweisen zum Bericht des Ausschusses für Gesundheit vom 08.12.1992).
  • BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 11/97 R

    Ausschluß der Erstattung von zu Unrecht entrichteten Rentenversicherungsbeiträgen

    Auszug aus SG Karlsruhe, 13.01.2003 - S 5 KR 2359/02
    Damit ist es in der Regel ausgeschlossen, wegen des Fehlverhaltens eines am Beitragseinzug Beteiligten die Erstattung der Beiträge anders abzuwickeln als im Gesetz vorgesehen (BSG, Urteil vom 29.01.1998, B 12 KR 11/97 R).
  • BSG, 22.01.1986 - 8 RK 30/85

    Ersatzkasse

    Auszug aus SG Karlsruhe, 13.01.2003 - S 5 KR 2359/02
    Steht mithin trotz Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, dass das Hinweisschreiben der Beklagten vom 26.09.2001 dem Kläger tatsächlich zugegangen ist, so geht dies nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast zu Lasten der Beklagten (vgl. BSG, Urteil vom 22.01.1986, 8 RK 30/85; Urteil vom 29.01.1990, 5 BJ 361/89).
  • BSG, 29.01.1990 - 5 BJ 361/89
    Auszug aus SG Karlsruhe, 13.01.2003 - S 5 KR 2359/02
    Steht mithin trotz Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fest, dass das Hinweisschreiben der Beklagten vom 26.09.2001 dem Kläger tatsächlich zugegangen ist, so geht dies nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast zu Lasten der Beklagten (vgl. BSG, Urteil vom 22.01.1986, 8 RK 30/85; Urteil vom 29.01.1990, 5 BJ 361/89).
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